Zivilrecht

Das Zivilrecht (auch bürgerliches Recht) bildet den Kern des Privatrechts, welches die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt.

Dazu gehören unter anderem Verträge aller Art (z.B. Kauf-, Miet-, Darlehens-, und Werkvertrag), sachenrechtliche Fragen wie Eigentum und Besitz, Schadensersatzansprüche, erb-, familien- und nachbarrechtliche Fragen sowie ein großer Teil des Arbeitsrechts.

Das allgemeine Zivilrecht ist der Teil des Zivilrechts, der nicht durch die Spezialgebiete Mietrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht abgedeckt wird.

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